Aufgrund der Verunsicherung ob gemeinschaftlicher Rennradsport in Zeiten von Corona erlaubt sei oder nicht habe ich mich bei der Stadt Braunschweig informiert. Ich versuchte abzuklären ob die Ausfahrt aufgrund des Seuchenschutzinfektionsgesetzes durchgeführt werden darf. Am Bürgertelefon konnte man mir zwar bislang keine verlässliche Auskunft, konnte mir jedoch einen Gesprächspartner der zuständigen Behörde nennen.
Frau H. vom Gesundheitsamt bestätigte mir, dass nach der aktuellen Verordnung (siehe Anhang Artikel 1, §1 Abs.8) ein kontaktloser Sport mit einem Mindestabstand von 2 Metern zulässig ist.
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Tags: Rennrad Braunschweig“nach er aktuellen Verordnung (siehe Anhang Artikel 1, §1 Abs.8) ist kontaktloser Sport mit einem 2m-Mindestabstand zulässig.
Ich wünsche Ihnen eine gute Tour”